• Peter P.Peters in Aktion

würde

Die Würde des Menschen ist unantastbar, lautet Artikel Eins unserer Verfassung. Wieso, frage ich mich, hat man hier das ansonsten kaum verwendete Adjektiv "unantastbar" gewählt? Man wollte doch wohl sagen: diese Menschenwürde ist unser höchstes Gut, sie darf nicht verletzt, beschädigt, beieinträchtigt werden, der Staat und die Rechtsordnung sind zu ihrem Schutz da.

Das Antasten von etwas ist ja zunächst einmal nichts Böses, sondern ein menschlichess Grundverhalten, ein Bedürfnis der Orientierung und der Verbindung, unsere früheste, körperlichste, elementarste, erotischste Sinneserfahrung.

Nach etwas zu tasten, muß keineswegs bedeuten, daß man es verändern oder gar zerstören will. Man möchte das angetastete Objekt erfahren, erspüren, erleben. Dem ist die Menschenwürde enthoben, sie darf nicht befingert und befummelt und in Frage gestellt werden. Aber dürfen wir sie nicht insoweit antasten, um herauszufinden, ob ihre Kanten und Konturen mit so mancher realen Zeiterscheinung vereinbar ist?

 

 

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